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Exekution und Sachbezug - Druckversion

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Exekution und Sachbezug - chr2 - 11.12.2024

Liebe Kollegen !
Bei einer Exekution mit Sachbezug. Wird vom Existenzminimum der volle Sachbezug oder nur der netto Sachbezug abgezogen,
was dem DN verbleiben muss?
zb. Sachbezug macht € 598,16 aus

Variante 1: errechnete Existenzminimum  minus Sachbezug € 598,16 = dies muss dann dem DN verbleiben
Variante 2: errechneten Existenzminimum minus netto Sachbezug € 246,50( 598,16-SV-L) = dies muss dann dem DN verbleiben

Vielen Dank für die Hilfe.
LG Christa Pail


RE: Exekution und Sachbezug - Wilhelm Kurzböck - 11.12.2024

Ich habe die Rechtslage zur Thematik "Lohnpfändung in Verbindung mit Sachbezügen" ganz ausführlich in meiner Fachbroschüre "Lohnpfändung Intensivtraining" im Detail beschrieben. Man diese als pdf oder zusammen mit den Schulungsvideos bei uns bestellen. Hat man eines unserer Fachbroschüren-Abos, so erhält man die Unterlagen (mit/ohne Videos, je nach Variante) unmittelbar nach Aktualisierung und aufrechtem Abo zugestellt.

Sie addieren zum Auszahlungsbetrag den Wert des Sachbezuges, den Sie im Bereich der Lohnverrechnung berücksichtigt haben, einfach hinzu (hier wird nicht zwischen brutto und netto unterschieden, sondern man nimmt gemäß der EO den steuerlichen Wert). Dann ermittelt man daraus das Existenzminimum (laut Lohnpfändungstabelle). Von diesem Existenzminimum (laut Tabelle) wird dann dieser Sachbezugswert, den Sie für Pfändungszwecke zum Netto hinzugerechnet haben, abgezogen. Der Betrag, der dann übrig bleibt, ist jener Betrag, der mindestens dem Arbeitnehmer überwiesen werden muss, mindestens ist das der "halbe allgemeine Grundbetrag", der noch überwiesen werden muss.


RE: Exekution und Sachbezug - chr2 - 11.12.2024

Sehr geehrter Hr. Kurböck!

Vielen Dank für Ihr Hilfe. 
Mir war es eigentlich klar, nur eine Behörde hat mich dann verunsichert.
mfg
Christa Pail