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Betriebsaufgabe oder nicht? - Druckversion

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Betriebsaufgabe oder nicht? - Gerhild - 13.12.2024

Hallo,
hat jemand schon Erfahrungen bei so einem Fall:
 Ein Arzt hat seit ca 20 Jahren eine Ordination. Jetzt mit 65 möchte er seine Ordination aufgeben und nur mehr als Wohnsitzarzt ( der hat keine eigenen Ordinationsräume und macht nur bei Kollegen Vertretungen) weiterarbeiten.  Seine selbständige Tätigkeit bleibt aufrecht, nur eine Ordination (die an einem anderen Ort als seine Wohnung war) hat er keine mehr. Muss jetzt für die Ordination eine Betriebsaufgabe gemacht werden und der GFB (er hat nur ein E-Auto und Wertpapiere angeschafft) zum vollen Steuersatz versteuert werden, da er ja weiterarbeitet und nicht in Pension geht?  Oder können die Wertpapier und das Auto, das er nach wie vor benötigt, auf seine geänderte Tätigkeit "übertragen" werden?  Könnte mir da jemand vielleicht weiterhelfen?

Vielen Dank
Gerhild


RE: Betriebsaufgabe oder nicht? - Bague - 13.12.2024

gem. RZ 5505 ff ESt-RL (und v.a. RZ 5636) werden die wesentlichen Praxisgrundlagen (Kundenstock, Personal, etc.) aufgegeben und es muss daher eine Betriebsaufgabe erklärt werden. Die "neue" Tätigkeit "Wohnsitzarzt" wäre der Beginn einer neuen Tätigkeit.