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Zuverdienst bei Karenz - Druckversion

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Zuverdienst bei Karenz - Sandra Nindl - 17.12.2024

Liebe Kollegen!
Ich habe eine Klientin, die in Karenz ist und Einnahmen aus V+V hat. Haben die Einkünfte aus V+V eine Auswirkung auf die Karenz?
Danke für Eure Unterstützung.
Schöne Grüße
Sandra


RE: Zuverdienst bei Karenz - Otto Deweis-Weidlinger - 17.12.2024

Hallo,

Zur Feststellung, ob die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, ist der Zuverdienst gemäß § 8 KBGG (Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte) zu berechnen. Dabei sind folgende Einkunftsarten zu berücksichtigen:
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

Da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht unter die genannten Einkunftsarten fallen, sind diese bei der Ermittlung des Zuverdienstes nicht zu berücksichtigen.


Beste Grüße


RE: Zuverdienst bei Karenz - Sandra Nindl - 17.12.2024

Danke für die Hilfe
Schöne Grüße
Sandra