Wegnahme PKW in der Kündigungsfrist - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Wegnahme PKW in der Kündigungsfrist (/showthread.php?tid=8048) |
Wegnahme PKW in der Kündigungsfrist - tigmar - 19.12.2024 Liebes Forum! Ein Dienstnehmer hat betreffend Dienstfahrzeug folgende Formulierung im Dienstvertrag: Der Dienstgeber behält sich das Recht vor, das Dienstfahrzeug aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu entziehen bzw. die Privatnutzung zu untersagen. In diesem Fall wird dem Dienstnehmer der Sachbezugswert zur Auszahlung gebracht. Während entgeltfreier Zeiten (Karenz, Bildungskarenz, Präsenzdienst, unbezahlter Urlaub), bei Beendigung des Dienstverhältnisses, bei Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist oder bei Dienstfreistellung ist der Dienstnehmer verpflichtet, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand und unter Beischluss sämtlicher Fahrzeugpapiere, des Fahrtenbuches, der Schlüssel und aller sonstigen in Verbindung stehender Sachen der Gesellschaft unverzüglich zurück zu geben. Der Dienstnehmer soll nun gekündigt werden. Kann man ihm - den PKW "entschädigungslos" für die Dauer des Urlaubs bzw. Dienstfreistellung in der Kündigungsfrist nehmen? oder müsste ich ihm dann den Sachbezugswert zur Abrechnung bringen? Bei E-Fahrzeugen ist der Sachbezug 0,00. Müsste ich da den Aufwand lt. Buchhaltung zusätzlich abrechnen? Vielen Dank für eure Hilfe! lg RE: Wegnahme PKW in der Kündigungsfrist - Wilhelm Kurzböck - 20.12.2024 In der Vereinbarung dürfte stehen, dass dem Arbeitnehmer insoweit eine Entschädigung gebührt. Im Falle eines emissionsfreien Fahrzeuges nimmt man das amtliche KM-Geld und multipliziert es mit den durchschnittlich monatlich gefahrenen Privatkilometer, die man sonst selber schätzen muss. Wenn dem Arbeitnehmer der Ansatz nicht gefällt, so wird er sich schwer tun - in Anbetracht der Judikaturlage - hier etwas anderes zu bewirken. |