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KV metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter - Druckversion

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KV metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter - Walpurga Wendl - 12.11.2019

Arbeitszeit: Montag bis Donnerstag 7:30 - 12:00 und 13:00 bis 17:00
                 Freitag                        7:30 - 12:00

Bedeutet das, dass sich die Normalarbeitszeit für 24. und 31. Dezember, wenn dieser auf Montag bis Donnerstag fällt, auf 7:30 - 12:00 reduziert?
Bisher wurden die Stunden von 13.00 - 17:00 als Feiertag gerechnet. Das kann in meinen Augen nicht wirklich stimmen. 
Denke wahrscheinlich gerade viel zu kompliziert. 



Auszug aus dem KV metallverarbeitendes Gewerbe:
Arbeitszeit am 24. und 31. Dezember

23. An diesen beiden Tagen endet die Arbeitszeit bei Fortzahlung des Verdienstes für die Normalarbeitszeit um 12 Uhr. Wird aus Betriebserfordernissen nach 12 Uhr weitergearbeitet, so gebührt für jede an diesen Tagen nach 12 Uhr geleistete Normalarbeitsstunde ein Zuschlag von 100 %.



Walpurga Wendl


RE: KV metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter - Wilhelm Kurzböck - 12.11.2019

Man darf also - gemäß KV - an diesen Tagen jeweils die Arbeitszeit um 12 Uhr einstellen.

Aus gesetzlicher Sicht gibt es allerdings keine Regelung, wonach man an diesem Tag arbeitsfrei hätte. Der Kollektivvertrag hat insoweit eine besserstellende "Funktion".

Sunden nach 12 Uhr sind mit einem Zuschlag von 100 % zu entlohnen (ohne Anwendung des speziellen Überstundenteilers von 143).