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Einvernehmliche Lösung - Mutterschutz/Karenz - Ilke - 15.01.2025 Lieber Herr Kurzböck, eine DN ist vor ca 8 Monaten eingetreten und geht in Kürze in vorzeitigen Mutterschutz. Nun hat uns der DG informiert, dass er der DN schon vor Kenntnis der Schwangerschaft ein Kündigungsschreiben übermittelt hatte. Die DN hat daraufhin innerhalb von 5 Tagen ihre Schwangerschaft bekannt gegeben. DG und DN sind mittlerweile übereingekommen, dass beide Seiten dass DV nach Ende der Karenz nicht fortsetzen möchten. Dafür möchte der DG nun eine rechtssichere Vereinbarung treffen. Ist es kurz vor bzw während des Mutterschutzes überhaupt möglich, eine einvernehmliche Lösung per Karenzende zu vereinbaren? Das Ende der Karenz (=gewünschtes DV-Ende) steht noch dazu auch noch gar nicht fest, da es vom Geburtstermin und der gewünschten Karenzdauer abhängt. Haben Sie vielleicht einen Vorschlag, wie der DG hier vorgehen muss, damit die Beschäftigung mit dem letzten Tag der Karenz endet und danach keine Kosten mehr für den Arbeitgeber entstehen (bis auf die Urlaubsersatzleistung)? Danke und liebe Grüße, Ilke RE: Einvernehmliche Lösung - Mutterschutz/Karenz - Wilhelm Kurzböck - 15.01.2025 Wenn die Vereinbarung schriftlich getroffen wird und die Arbeitnehmerin nicht minderjährig ist, dann sollte eine ausdrücklich formulierte Vereinbarung, dass mit dem Ende der in Anspruch genommenen arbeitsrechtlichen Mutterschaftskarenz (spätestens jedoch am.....) das Dienstverhältnis endet. Den Klammerausdruck kann man möglicherweise anhand des voraussichtlichen Geburtstermines festmachen. Falls die Karenz früher enden sollte, ist es mit dieser Formulierung normalerweise kein Problem. RE: Einvernehmliche Lösung - Mutterschutz/Karenz - Ilke - 16.01.2025 Perfekt, vielen Dank! RE: Einvernehmliche Lösung - Mutterschutz/Karenz - Ilke - 16.01.2025 Lieber Herr Kurzböck, zwei Rückfragen hätte ich dazu bitte doch noch: 1.Warum empfehlen Sie zusätzlich ein konkretes Datum zu vereinbaren? Würde das Ereignis "Ende gesetzliche Karenz" nicht ausreichen? 2.Wenn ein Datum tatsächlich erforderlich ist und man zur Berechnung den errechneten Geburtstermin + 2 Jahre gesetzliche Karenz dafür heranzieht, könnte es bei einer später eintretenden Geburt theoretisch zu einem Beschäftigungsende vor Ablauf der Karenz kommen. Um das zu vermeiden, würde ich bei dieser Rechnung noch zB 2 Wochen aufschlagen zur Sicherheit. Halten Sie das so für in Ordnung? Danke und liebe Grüße! RE: Einvernehmliche Lösung - Mutterschutz/Karenz - Wilhelm Kurzböck - 16.01.2025 zu Frage 1: Da es in Zusammenhang mit einer gesetzlichen Karenz nach MSchG lediglich eine Höchst- und eine Mindestdauer gesetzlich gibt und ich das Risiko einer zu unbestimmten Zeitspanne minimieren möchte, habe ich diesen Vorschlag unterbreitet. Wenn das jetzt schon relativ angespannt ist, kann man sich vorstellen, dass eine möglicherweise nicht wasserdichte vorzeitige Auflösungsvereinbarung im Nachgang Zusatzarbeit und Zusatzkosten bedeutet. zu Frage 2: Da ist für meinen Geschmack ein wenig zu viel Konjunktiv dabei. In einem Beratungsgespräch würde ich zum Beispiel vorschlagen, die einvernehmliche Auflösung im Zuge der Karenzmitteilung durch die Arbeitnehmerin zu treffen. Also zu einem Zeitpunkt, wo die relevanten Fakten feststehen. Und falls das nicht erwünscht ist (weil man die Vereinbarung jetzt schon treffen möchte), würde ich dort dann weitere Möglichkeiten ausloten, wie man gefahrlos zu einem befriedigenden Ergebnis kommt (im Grunde war mein erster Vorschlag schon in diese Richtung gehend). Die Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung ohne Nennung eines Datums mag rechtswissenschaftlich unter bestimmten Umständen möglich sein, aus praktischer Sicht birgt sie einfach ein nicht zu unterschätzendes rechtliches Risiko, das ich einfach minimiert sehen möchte. Dass man dann natürlich noch da und dort etwas anpassen kann und vielleicht sogar muss, hängt doch sehr von den Fakten des Sachverhaltes ab, von dem ich nur gewisse Auszüge kenne. Da ist dann eventuell ein Beratungsgespräch dazu besser. RE: Einvernehmliche Lösung - Mutterschutz/Karenz - Ilke - 17.01.2025 Vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung! |