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Einvernehmliche Lösung - Mutterschutz/Karenz - Druckversion

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Einvernehmliche Lösung - Mutterschutz/Karenz - Ilke - 15.01.2025

Lieber Herr Kurzböck,

eine DN ist  vor ca 8 Monaten eingetreten und geht in Kürze in vorzeitigen Mutterschutz.

Nun hat uns der DG informiert, dass er der DN schon vor Kenntnis der Schwangerschaft ein Kündigungsschreiben übermittelt hatte.
Die DN hat daraufhin innerhalb von 5 Tagen ihre Schwangerschaft bekannt gegeben.

DG und DN sind mittlerweile übereingekommen, dass beide Seiten dass DV nach Ende der Karenz nicht fortsetzen möchten.

Dafür möchte der DG nun eine rechtssichere Vereinbarung treffen.

Ist es kurz vor bzw während des Mutterschutzes überhaupt möglich, eine einvernehmliche Lösung per Karenzende zu vereinbaren?
Das Ende der Karenz (=gewünschtes DV-Ende) steht noch dazu auch noch gar nicht fest, da es vom Geburtstermin und der gewünschten Karenzdauer abhängt.

Haben Sie vielleicht einen Vorschlag, wie der DG hier vorgehen muss, damit die Beschäftigung mit dem letzten Tag der Karenz endet und danach keine Kosten mehr für den Arbeitgeber entstehen (bis auf die Urlaubsersatzleistung)?

Danke und liebe Grüße,
Ilke


RE: Einvernehmliche Lösung - Mutterschutz/Karenz - Wilhelm Kurzböck - 15.01.2025

Wenn die Vereinbarung schriftlich getroffen wird und die Arbeitnehmerin nicht minderjährig ist, dann sollte eine ausdrücklich formulierte Vereinbarung, dass mit dem Ende der in Anspruch genommenen arbeitsrechtlichen Mutterschaftskarenz (spätestens jedoch am.....) das Dienstverhältnis endet. Den Klammerausdruck kann man möglicherweise anhand des voraussichtlichen Geburtstermines festmachen. Falls die Karenz früher enden sollte, ist es mit dieser Formulierung normalerweise kein Problem.