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BFG: Feiertagsarbeitsentgelt ist kein Zuschlag und daher nicht nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerfrei - Wilhelm Kurzböck - 04.02.2025 Und das nächste Ungemach dräut herein. Näheres dazu finden Sie in einem aktuellen und frei zugänglichen Beitrag des WIKU Premium Blogs: https://www.wikutraining.at/blog/560 |