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Arbeitgeberkündigung des bestverdienendsten Arbeit-nehmers im Unternehmen in Führungsposition – kein leitender Angestellter – Kündigung sozialwidrig - Druckversion

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Arbeitgeberkündigung des bestverdienendsten Arbeit-nehmers im Unternehmen in Führungsposition – kein leitender Angestellter – Kündigung sozialwidrig - Wilhelm Kurzböck - 05.02.2025

Da zur Zeit sehr viele Unternehmen Mitarbeiter abbauen und sich dabei auch Mitarbeiter in höheren bzw. leitenden Positionen darunter finden, ist die nachstehende aktuelle OGH-Entscheidung von großer Bedeutung. Sie zeigt auf, wann man als leitender Angestellter nach dem ArbVG gilt und daher Arbeitgeberkündigungen nicht anfechten kann und sie zeigt auch auf, welche Maßnahmen ein Arbeitgeber treffen muss, damit die Kündigung nicht wegen Sozialwidrigkeit von den Gerichten kassiert wird:

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