Fachforum für Rechnungswesen
Zeiterfassung Rundungen oder Minutengenau - Druckversion

+- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum)
+-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5)
+--- Thema: Zeiterfassung Rundungen oder Minutengenau (/showthread.php?tid=8272)



Zeiterfassung Rundungen oder Minutengenau - yvonne. - 25.02.2025

Guten Tag, 

ich habe ein Diskussionsthema über Zeiterfassung mit einem Dienstgeber und einem Mitarbeiter. 

Ein Mitarbeiter behauptet die Zeiterfassung wäre ungerecht, da diese nicht Minutengetreu aufgezeichnet wird. 
Gibt es hinsichtlich der Aufzeichnung der Zeit etwas judiziertes oder rechtliches, ob auf 15 Minutentakt oder 5 Minutentakt gerundet werden darf? 
Eine Betriebsvereinbarung über die genaue Rundung ist uns nicht bekannt. 

Bei der Zeiterfassung ist es so eingestellt, dass er z.B. 
um 07:02 einstempelt und um 12:08 ausstempelt und dann hat er 10 Minuten minus, da 07:02 aufgerundet wird auf 07:15 und 12:08 abgerundet wird auf 12:05 und somit dann somit -10 Minuten hat. 5 Stunden Normalarbeitszeit. Somit hat er 16 Minuten mehr gearbeitet als er bezahlt bekommt.

Ich sehe dies als auch sehr ungerecht, aber benötige hierzu irgendwas wovon ich den Dienstgeber überzeugen kann das dies umgestellt wird und dies nicht gerecht ist. 
Der Dienstgeber spart sich so natürlich jeden Monat ca. 3 Stunden, die er nicht zahlen muss ist natürlich ein Vorteil für das Unternehmen. 

Wäre super, wenn Sie etwas wüssten ob es zu solchen Sachverhalten etwas judiziertes gibt? 

Vielen Dank in Voraus! 

Mit freundlichen Grüßen 
Yvonne


RE: Zeiterfassung Rundungen oder Minutengenau - ThG - 26.02.2025

Auf- und Abrundungen dürfen jedenfalls nicht gegensätzlich erfolgen (z.B. Morgens aufrunden und Abends abrunden), da dies zu einer unangemessenen Benachteiligung des Dienstnehmers führen würde. Wird aber generell immer in nur eine Richtung gerundet (z.B. auf 15 Minuten aufgerundet), so wäre das in der Früh zwar ein Nachteil, jedoch am Abend wieder ein Vorteil für den Dienstnehmer - das würde sich also ausgleichen. 

Schlaue Dienstnehmer finden immer einen Weg, das System möglichst zu ihren Gunsten auszureizen - verständlich, dass Dienstgeber versuchen, dies weitestgehend einzuschränken. 

Der Dienstgeber muss sich aber bewusst sein, dass er eine Mitarbeiterklage riskiert, bei welcher dann mit großer Sicherheit die Stundenberechnungen aller Mitarbeiter aufgerollt werden und daraus entsprechende Nachzahlungen und Strafen resultieren. Der Dienstgeber sollte dies möglichst nachträglich richtig stellen. Es reicht ein Hinweis eines Mitarbeiters an der entsprechenden Stelle und die Prüfungslawine kommt ins Rollen. 

Übrigens scheiden sich sehr oft schon bei Kleinigkeiten die Geister, wie z.B. bei der Anzahl der Nachkommastellen bei der Berechnung von 52/12=4,33 bzw. 4,333 , denn bei 40 Wochenstunden würde hier im Vergleich beider Berechnungen eine Jahresdifferenz von 1,44 Arbeitsstunden resultieren.