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Konsumation von großen Zeitausgleichsguthaben während kontinuierlicher Altersteilzeit - Dienstfreistellung während Altersteilzeit - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Konsumation von großen Zeitausgleichsguthaben während kontinuierlicher Altersteilzeit - Dienstfreistellung während Altersteilzeit (/showthread.php?tid=8288) |
Konsumation von großen Zeitausgleichsguthaben während kontinuierlicher Altersteilzeit - Dienstfreistellung während Altersteilzeit - Wilhelm Kurzböck - 04.03.2025 Frage 1: Die erste Frage betrifft das Verhältnis "Altersteilzeit" zu "Lebensarbeitszeitkonto". Ist es möglich, dass man mit einem schönen "Punktestand" auf diesem Konto eine kontinuierliche Altersteilzeit antritt und so faktisch einen großen Teil der Laufzeit der Altersteilzeit faktisch gar nicht mehr arbeitet, weil man während dieser Phase (für die der Arbeitgeber auch ein Altersteilzeitgeld möchte) den angesparten Zeitausgleich "konsumiert". Im Extremfall wäre es auch denkbar, dass gar nicht gearbeitet wird. Mich würde interessieren, wie das AMS Österreich einen derartigen Sachverhalt vom leistungsrechtlichen Standpunkt aus beurteilt. Altersteilzeit oder "Missbrauch" bzw. Problem, weil das 80:20-Verhältnis verletzt wird? Zu erwähnen ist, dass das Zeitguthaben in der Phase der Vollzeitbeschäftigung angespart wurde und auch auf Vollzeitbeschäftigungs-Niveau bleibt. Durch die "Alters"teilzeit dauert dann natürlich das Abbuchen entsprechend lange. Das Unternehmen überlegt auch, eine kontinuierliche Altersteilzeit für einen kürzeren Zeitraum zu vereinbaren, um dann für die Zeit danach diese Zeitguthaben zu verbrauchen. Die Entscheidung, ob "altersteilzeittauglich" oder nicht, beeinflusst vermutlich diese Entscheidung sehr wohl. Frage 2: Wie verhält sich eine Dienstfreistellung, die während einer kontinuierlichen Altersteilzeit "verhängt" wird auf eine bestehende kontinuierliche Altersteilzeit? Gibt es auch hier Erwägungen zu einem Missbrauch bzw. zu einer Verletzung des 80:20-Gebotes (beim "kleinen Blocken"). Kann man somit auch für die Dienstfreistellungszeit das Altersteilzeitgeld als Arbeitgeber beim AMS beantragen? Lösung für beide Fragen (abgestimmt mit BMAW und AMS Österreich): Die Lösung finden Sie in der Ausgabe Nr. 6/2025, können Sie aber schon jetzt mit Ihrem Premium-Passwort (WIKU Personal aktuell Premium-Abo) aufrufen: https://www.wikutraining.at/blog/622 Infos und Bestellmöglichkeiten betreffend das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell finden Sie hier: https://www.wikutraining.at/wiku-personal-aktuell-digitales-fachmagazin/abo-premium |