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Urlaubsbewertungsfalle bei Turnusdiensten - Druckversion

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Urlaubsbewertungsfalle bei Turnusdiensten - Wilhelm Kurzböck - 05.03.2025

Urlaubsbewertungsfalle bei Turnusdiensten

Sachverhalt:

Es ging um die Feststellungsklage des Betriebsrates eines namhaften österreichischen Eisenbahnunternehmens wegen einer strittigen Urlaubsverwaltungsmethode.

Die betroffenen Arbeitnehmer waren in einem „Turnusdienst“ tätig, bei dem sie innerhalb eines zweimonatigen Durchrechnungszeitraums für unterschiedliche Dienstschichten in der Dauer von 5 bis maximal 15 Stunden täglich eingeteilt werden. Im Schnitt leistet jeder Vollzeitarbeitnehmer vier Schichten pro Woche.

Der beklagte Arbeitgeber berechnet den Urlaubsanspruch, indem er jedem (Voll-zeit)Mitarbeiter jährlich 35 Wochentage (anstatt 30 Werktagen) bzw 42 Wochentage (anstatt 36 Werktagen) an Urlaub zuweist, woraus sich letztlich wiederum 5 bzw 6 Wochen Urlaub jährlich ergeben. Somit wird der Urlaub auf Basis von Kalendertagen verwaltet.

Gleichzeitig bemisst der Arbeitgeber in diesem Urlaubssystem einen Urlaubstag (= Wochentag) mit 5,5 Stunden. Wünscht ein Mitarbeiter für einzelne bestimmte Tage Urlaub, errechnet der Arbeitgeber anhand der für diesen Tag hinterlegten Schicht und der sich daraus ergebenden Stundenanzahl die in Abzug zu bringenden Urlaubstage.

Bei einer hinterlegten Dienstschicht von 5 Stunden wird daher ein Urlaubstag abgezogen, bei einem hinterlegten Dienst von 12,8 Stunden zwei und im Falle eines eingeteilten Dienstes in der Dauer von 15 Stunden werden drei Urlaubstage vom Urlaubskontingent in Abzug gebracht.

Während das Erstgericht die Klage noch abwies, drehte das Berufungsgericht dieses Urteil um und gab dem Feststellungsbegehren, das zudem noch präzisiert wurde, statt.

Nun landete der Fall vor dem OGH.


So entschied der OGH:

Das ausführlich dargestellte Ergebnis finden Sie in der Ausgabe Nr. 6/2025 der WIKU Personal aktuell.

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