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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld – Auflösung zu Beginn des Mutterschutzes oder besser zum Ende des Mutterschutzes - Druckversion

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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld – Auflösung zu Beginn des Mutterschutzes oder besser zum Ende des Mutterschutzes - Wilhelm Kurzböck - 10.03.2025

Das befristete Dienstverhältnis einer Arbeitnehmerin hätte in ein unbefristetes Dienstverhältnis übergehen sollen.

Nachdem die Arbeitnehmerin allerdings ihre Schwangerschaft bekanntgegeben hatte, wollte der Dienstgeber von dieser Verlängerung nichts mehr wissen. Er versuchte sogar, das Dienstverhältnis zum vereinbarten Befristungsende zur Auflösung zu bringen (aus – wie es im Urteil heißt - „verschiedenen Gründen“).

Dieser Termin lag jedoch noch deutlich vor dem Beginn des absoluten Beschäftigungsverbotes und so gab es Verhandlungen zwischen Dienstgeber und dem Betriebsrat.

Man einigte sich darauf, dass das Dienstverhältnis bis zum Ende des Mutterschutzes arbeitsrechtlich andauern sollte und stellte die Arbeitnehmerin mit sofortiger Wirkung vom Dienst arbeitsfrei.

Die ÖGK erkannte in dem Umstand, dass das Dienstverhältnis nicht bis einen Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes andauerte (wie es gemäß § 10a MSchG auch der Fall gewesen wäre), sondern bis zum Ende des Mutterschutzes ein „Scheingeschäft“ und berief sich auf dessen Unwirksamkeit.

Auslöser für diesen Konflikt war der Antrag auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Dieses wäre nämlich dann, wenn die Befristung – wie sonst auch üblich – einen Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes geendet hätte, nicht zugestanden.

Der Fall landete vor dem OGH.

Dieses aktuell Urteil sollten alle in den HR-Abteilungen bzw. Personalverrechner kennen (lernen).

Ich werde es jedenfalls in der Ausgabe Nr. 6/2025 der WIKU Personal aktuell bringen (erscheint Ende März 2025).

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