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Umsatzsteuer / RC - Manuela - 11.03.2025 Liebe Forum-Teilnehmer, folgender Sachverhalt: Ein österreichisches Transportunternehmen erbringt für ein dt. Unternehmen in Ö eine Transportleistung (Möbeltransport von einer Wiener Adresse an eine andere Wiener Adresse). Die Rechnung wurde an das dt. Unternehmen mit dt. Adresse und österreichischer Umsatzsteuer ausgestellt. Nun verlangt der dt. Steuerberater, dass die Rechnung auf RC korrigiert wird. Begründung: Es handelt sich um ein dt. Unternehmen und deshalb kommt es zur Umkehr der Steuerschuld. Übersehe ich hier irgendetwas? Welche Meinung ist korrekt? Herzlichen Dank für Eure Unterstützung. lG, Manuela RE: Umsatzsteuer / RC - PELA - 11.03.2025 Hallo Manuela, also ich würde auch eine RC Rechnung schreiben, da eine Leistung an einen "ausländischen" Auftraggeber erbracht wird, und wenn dieser Unternehmer ist richtet sich in diesem Fall der Güterbeförderung der Leistungsort nach der Generalklausel, also Leistungsort ist Empfängerort, somit der deutsche Unternehmer. Wäre der Auftraggeber eine Privatperson, oder die Leistung für private Zwecke, sieht die Sache anders aus. LG Petra RE: Umsatzsteuer / RC - Manuela - 11.03.2025 Liebe Petra, danke für deine Antwort. lG, Manuela |