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Sechs nicht angemeldete Arbeitnehmer – eine oder sechs Verwaltungsstrafen? - Wilhelm Kurzböck - 17.03.2025 Sechs Arbeitnehmer gingen der Finanzpolizei bei einer Betretung "ins Netz", da sie NICHT vor Dienstantritt angemeldet waren. Nun ging es um die Frage, ob sechs Verwaltungsstrafen zu verhängen waren oder - als Ausfluss der jüngeren EuGH-Judikatur - nur EINE Verwaltungsstrafe bzw. ob man von einem (einheitlichen) fortgesetzten Delikt sprechen konnte. Erfahren Sie mehr von diesem VwGH-Erkenntnis im nachstehend verlinkten WIKU Premium-Blog-Beitrag, für den Sie das Premium-Passwort benötigen. Der Artikel selber wird in der Ausgabe Nr. 7/2025 geschalten werden (erscheint Mitte April 2025): https://www.wikutraining.at/blog/690 |