KV Arbeiter Metallgewerbe - Überstunden - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: KV Arbeiter Metallgewerbe - Überstunden (/showthread.php?tid=839) |
KV Arbeiter Metallgewerbe - Überstunden - Emma - 21.11.2019 Die Normalarbeitszeit im Betrieb geht von 7:00-12:00 und 13:00-16:30 (8,5 Stunden). Mitarbeiter fährt um 6:00 auf die Baustelle (1 Stunde Fahrzeit als Mitfahrer), arbeitet von 7:00 bis 12:00 und 12:30 - 16:00, dann fährt er wieder zurück in den Betrieb (Fahrzeit als Mitfahrer von 16:00 bis 17:00 Uhr). Lt KV gebührt nur für den Lenker Überstundenentlohnung für Wegzeiten außerhalb der Arbeitszeit, ansonsten nur Stundenlohn ohne Zulagen und Zuschläge. Meine Frage: Wann beginnen Überstunden?
RE: KV Arbeiter Metallgewerbe - Überstunden - Wilhelm Kurzböck - 21.11.2019 Die Zeit von 6 bis 7 Uhr ist als Wegzeit zu bezeichnen. Wegzeit = Freizeit, während welcher der Arbeitsplatz angefahren wird (vergleichbar mit jemandem, der ins Büro fährt). Somit endet im angefragten Fall um 16 Uhr die Normalarbeitszeit und es schließt wieder eine Wegzeit an (= Freizeit, die der KV pauschal entlohnt). Nach 16 Uhr - würde eine Arbeitsleistung erbracht werden - schließt die "Mehrarbeitsphase" an (Differenz von 38,5 auf 40 Stunden, aber pro Tag maximal die 9. Tagesstunde, die wäre dann hier theoretisch um 16 Uhr 30 erreicht, aber nur theoretisch, weil er ja tatsächlich nicht arbeitet, sondern "nur" fährt). RE: KV Arbeiter Metallgewerbe - Überstunden - Emma - 22.11.2019 Danke für Ihre Ausführungen, Hr. Kurzböck! Das heißt, die Hinfahrt auf die Baustelle als Mitfahrer von 6-7 Uhr wäre gar nicht zu entlohnen? Die gleiche Zeit als Fahrer (Beispiel wie angegeben) wäre als Überstunde zu entlohnen? Könnten Sie mir zu diesem Thema eine Literaturempfehlung geben? Ich bin mir beim Thema Überstunden generell etwas unsicher... RE: KV Arbeiter Metallgewerbe - Überstunden - Wilhelm Kurzböck - 22.11.2019 Jene Wegzeiten, die außerhalb der Normalarbeitszeit liegen (als Beifahrer), sind sehr wohl zu entlohnen, aber nicht als Arbeitszeit, sondern eben als Wegzeit. Das regelt der KV in Abschnitt VIII Z 7, wenn er dort - nach Luftlinien abgestuft - den Stundenlohn ohne Zulagen und Zuschläge verlangt (in Ihrem Fall werden möglicherweise 1,5 Stunden bezahlt für Hin- und Retourfahrt, das bedeutet insgesamt 1,5 für die Zeit davor und die Zeit danach, also vor 7 und nach 16 Uhr). Meine Literaturempfehlung: mein LV-Magazin WIKU-Personal aktuell im Premium-Abo. Dort werden laufend auch praktische Fälle erörtert (in jeder Ausgabe mit gerader Zahl), zusätzlich gibt es beim Premium-Abo den WIKU-Lohnbudsmann. Das ist ein dreimal jährlich erscheinender fortlaufend ergänzter Sammelband mit meinen interessantesten und kniffeligsten Beratungs- und Coachingfällen. Zusätzlich erhalten Sie für jede Ausgabe des Magazines (also 22mal pro Jahr) ein ca. 20 bis 30minütiges Erklärvideo. Das alles zum Wahnsinnspreis von € 130,00 (inklusive Umsatzsteuer) für alles zusammen pro Jahr (der Preis wird ab 1.1.2020 noch günstiger, weil dort derzeit die Umsatzsteuer mit 20 % enthalten ist und wir durch eine gesetzliche Änderung ab 1.1.2020 den ermäßigten Steuersatz von 10 % verwenden dürfen). Als Premium-Abonnent/in haben Sie auch Zugang zu meinem Fachchat unter www.ars.at/forum. Informationen zu meinem Magazin, Bestellmöglichkeiten etc. finden Sie hier: http://wikutraining.at/seitenwiku/info_wiku_personalaktuell_premium.html Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte und wünsche Ihnen noch einen schönen Wochenausklang! |