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AVRAG Betriebsübergang - Ilke - 24.03.2025 Sehr geehrter Herr Kurzböck, liebes Forum, der Mehrheitsgesellschafter einer KG möchte gerne die Anteile des Minderheitsgesellschafters kaufen und dann den Betrieb umstrukturieren. Ob dabei Personen gekündigt werden, ist noch abzuklären. Hier spielt insb eine Rolle, ob die Bestimmungen des AVRAG in diesem Fall anwendbar sind. § 3 Abs 1 AVRAG sagt: "Geht ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber über (Betriebsübergang), so tritt dieser als Arbeitsgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein." Unseres Erachtens nach greift das AVRAG im vorliegenden Fall nicht, da die KG ja unverändert fortbesteht. Es ändern sich lediglich die Gesellschafter, die unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Strategie der Gesellschaft haben. Sehen Sie das auch so? Vielen Dank und liebe Grüße! RE: AVRAG Betriebsübergang - Wilhelm Kurzböck - 26.03.2025 Veränderungen in der Gesellschafterstruktur lösen nach der OGH-Judikatur keine Eintrittsautomatrik nach § 3 AVRAG aus. RE: AVRAG Betriebsübergang - Ilke - 27.03.2025 Herzlichen Dank! |