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Schwerarbeitsmeldung - Hans Peter Hochmeister - 08.04.2025

Schönen Nachmittag,

im Zuge der Jahreserklärungen hatte ich mit einer Kollegin eine Unterhaltung bezüglich der Schwerarbeitsmeldungen. Obwohl ich mir eigentlich sicher war kam ich ins Wanken und möchte dies deshalb nun im Nachgang erfragen.

In Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung ist keine Schwerarbeitsmeldung vorzulegen. Ich ging davon aus, dass sich dies auf die Höhe des Einkommens bezieht. Meine Kollegin meinte jedoch es bezieht sich auf die Arbeitszeit.

Ein konkretes Beispiel: ein Arbeiter welcher aufgrund der Tätigkeit unter die Schwerarbeitsverordnung fällt, hat einen Monatslohn von € 600,- brutto und arbeitet wöchentlich 11 Stunden. 

Sie würde keine Schwerarbeitsmeldung abgeben, weil der Mitarbeiter nicht 8 Stunden täglich arbeitet. 

Ist das richtig?

Viele Grüße

HPH


RE: Schwerarbeitsmeldung - Wilhelm Kurzböck - 08.04.2025

Für geringfügig Beschäftigte ist definitiv keine Schwerarbeitsmeldung zu erstatten.

Siehe den nachstehenden Link zu einer diesbezüglichen ÖGK-Information:

Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung

Nebenbei bemerkt liegt in dem von Ihnen genannten Fall im Jahr 2025 keine geringfügige Beschäftigung vor. Dafür ist das Entgelt zu hoch. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für 2025 beträgt € 551,10.


RE: Schwerarbeitsmeldung - Hans Peter Hochmeister - 22.04.2025

Guten Abend,

das bedeutet dann, das ich Recht hatte und eine Schwerarbeitsmeldung abzugeben war, weil eben der Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze lag ;-)

Viele Grüße

HPH