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Fristenlauf zur Hauptwohnsitzmeldung bei „anonymen Geburten“ für Zwecke des Kinderbetreuungsgeldes - Druckversion

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Fristenlauf zur Hauptwohnsitzmeldung bei „anonymen Geburten“ für Zwecke des Kinderbetreuungsgeldes - Wilhelm Kurzböck - 14.04.2025

Worauf Pflegeeltern im Falle einer "anonymen Geburt" eines Pflegekindes betreffend Kinderbetreuungsgeld besonders aufpassen müssen, darüber informiert der OGH in einer ganz aktuellen Entscheidung, die ich in der Ausgabe Nr. 8/2025 der WIKU Personal aktuell bringen werde.
 
Premium-Abonnenten der WIKU Personal aktuell haben schon jetzt die Möglichkeit, sich im Detail über diese wichtige Rechtslage zu informieren:
 
https://www.wikutraining.at/blog/741