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Außergewöhnliche Belastungen in Verbindung mit Krankheit ohne Selbstbehalt - Nachweis für Behinderung muss (eventuell auch rückwirkend) erbracht werden - Druckversion

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Außergewöhnliche Belastungen in Verbindung mit Krankheit ohne Selbstbehalt - Nachweis für Behinderung muss (eventuell auch rückwirkend) erbracht werden - Wilhelm Kurzböck - 17.04.2025

Erfahren Sie mehr zu diesem aktuellen VwGH-Erkenntnis im nachstehend verlinkten und frei zugänglichen Beitrag des WIKU Premium-Blogs:
 
https://www.wikutraining.at/blog/752