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Konten in OG´s - Druckversion

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Konten in OG´s - HaKa - 23.04.2025

Hallo zusammen, 

ich würde gerne meine OG Buchhaltungen (EAR, keine Bilanzierung) vereinheitlichen und habe in der Praxis schon einige sehr unterschiedliche Konstellationen gesehen. 
Welche Konten verwendet ihr? Bucht ihr einfach alles auf ein Verrechnungskonto pro Gesellschafter oder teil ihr auf in SBV, Gewinn, SVS, ect. auf?

Danke! 

liebe Grüße


RE: Konten in OG´s - PELA - 26.06.2025

Hallo,

also ich mache  es bei meinen OG/KGs so: ein festes Kapitalkonto nur für die ("Stamm") Einlagen der Gesellschafter, und ein variables Kapitalkonto für alle laufenden Entnahmen, Einlagen, Zahlungen für den Gesellschafter (SV) und auch der Gewinn/Verlust wird hier verbucht. LG Petra


RE: Konten in OG´s - Bague - 30.06.2025

SBV und SVS gehören auf eigene Aufwandskonten, weil die in der Gewinnverteilung gesondert berücksichtigt werden müssen (gesonderte Gewinnermittlung des Gesellschafters)


RE: Konten in OG´s - PELA - 01.07.2025

Die OG ist kein eigenes Steuerobjekt in der Einkommensteuer, also ich würde die SVS deshalb nicht auf ein Aufwandskonto in der OG buchen, da Sie beim jeweiligen Gesellschafter anfällt (Gewinnermittlung). Diese Buchung hätte auch Einfluss auf die Saldenliste unterm Jahr und würde den Gesellschaftern ein "falsches" Bild des Ergbenis vermitteln. Wenn die Gesellschafter ihre SVS selbst bezahlen würden ( im Besten Fall), dann wäre die SVS auch nicht in der OG zu verbuchen, da keine Sonderbetriebsausgabe. Bague wie händelst Du es beim Jahresabschluss? LG


RE: Konten in OG´s - Bague - 01.07.2025

Ich gehe davon aus, dass die SVS im Gesellschaftsvertrag so geregelt ist, dass die Gesellschafter die SVS vorweg zugewiesen bekommen und dieser Aufwand daher auch (gesellschaftsrechtlich) Aufwand der OG ist. Dieses Ergebnis wird entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag aufgeteilt (bei OG meist 50:50). Bei der steuerlichen Gewinnermittlung muss die SVS-Zahlung sowie andere SBV-Zahlungen (Miete, Darlehenszinsen, etc.) der Tangente des Gesellschafters hinzugerechnet werden. Von diesem kann der tatsächliche Aufwand SVS (ohne Kostenanteile, bei anderen SBV-Zahlungen wie zB Miete die Afa) als SBA abgezogen werden. Vom dadurch entstandenen Ergebnis kann ggfls. ein GFB berücksichtigt werden.
Im Übrigen ist bei einem EU die SVS auch betrieblicher Aufwand in der Gewinnermittlung (für die Bank, etc.). LG