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Mehrarbeit Quartal Ausfallsentgelt - Druckversion

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Mehrarbeit Quartal Ausfallsentgelt - Lohn01 - 07.05.2025

Guten Morgen Herr Kurzböck,

wir bräuchten bitte Hilfe :-) 
Der Handel (Ang) sieht für das Ausfallsentgelt einen 3 bzw. 13 Wochenzeitraum vor.
Ist die Mehrarbeit die gem. § 19d Abs 1 AZG am Ende des Quartals ausbezahlt wird (4x jährlich), in das Ausfallsentgelt einzubeziehen?
Die Mehrarbeit fällt regelmässig (mtl.) an und wird zum Teil innerhalb des Quartals verbraucht, der Rest wird mit Zuschlag (25%) am Ende des Zeitraums ausbezahlt.
Ich habe nichts an Fachliteratur gefunden.

vielen Dank!
Heart


RE: Mehrarbeit Quartal Ausfallsentgelt - Wilhelm Kurzböck - 08.05.2025

Dass der Kollektivvertrag für die Angestellten im Handel explizit einen Zeitraum von 3 Monaten für eine allfällige Durchschnittsberechnung betreffend das Entgeltsausfallsprinzip vorsieht, konnte ich in dieser Form leider nicht verifizieren. Einen insoweit klaren Eintrag, der dies ausdrücklich normiert, habe ich leider nicht gefunden.

Man kann aber wohl bei Teilzeitmehrarbeit - wie bei Überstunden - davon ausgehen, dass dieser genannte Zeitraum, wenn der Kollektivvertrag keinen anderen Zeitraum regelt, auch rechtlich in Ordnung ist.

Kommt es am Ende des für die Beurteilung, ob Teilzeitmehrarbeit zuschlagspflichtig ist oder nicht, maßgeblichen Zeitraumes (in Ihrem Fall nach Ihren Angaben: das Quartal) zur Auszahlung der nicht ausgeglichenen Teilzeitmehrarbeit, obwohl die Variante des Zeitausgleichs ausdrücklich vereinbart wurde, so unterbleibt eine Folgeeinbeziehung in das Entgeltsausfallsprinzip, da hier nicht von einem insoweit regelmäßigen Entgelt gesprochen werden kann.

Sehr wohl würde ich allerdings diese Stunden dann bei der Berechnung der Sonderzahlungen berücksichtigen und auch allenfalls bei der Berechnung der Abfertigung ALT, wenn die Auszahlung tatsächlich dann regelmäßig erfolgt.