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OGH zu Unstimmigkeiten bei der Ermittlung einer Sonderzahlungsbasis – was gehört hinein und was nicht? - Wilhelm Kurzböck - 17.06.2025 Mitunter geben Formulierungen in Kollektivverträgen Anlass zu unterschiedlichen Auffassungen. So geschehen in Bezug auf den Kollektivvertrag „Privatkrankenanstalten Österreichs“. Konkret finden Dienstnehmer dort nicht selten auf den Lohn- und Gehaltsabrechnungen zahlreiche Bezugsarten ausgewiesen. Dabei stellte sich die Frage, aus welchen dieser Bezugsarten das Urlaubsgeld sowie die Weihnachtsremuneration ermittelt werden, weil der Kollektivvertrag „grundsätzlich“ von einem „laufenden Monatsentgelt“ ausgeht. Sind es exakt „nur“ jene Bezugsarten, die der Kollektivvertrag in Klammer anführt (= Meinung des Dienstgebers) oder kommt diesen am Ende nur ein beispielhafter Charakter zu und müssen auch regelmäßig gewährte Bezugswarten einbezogen werden, die dort nicht genannt wurden und gewissermaßen freiwillig (also außerhalb des Kollektivvertrages) gewährt wurden (= die Meinung des Zentralbetriebsrates). Es ging also ganz konkret um die Interpretation eines im Kollektivvertrag geregelten Sonderzahlungsbegriffes. Ein Zentralbetriebsrat brachte eine Feststellungsklage dazu ein. Der OGH fällte dazu ein Urteil, das insgesamt gesehen nicht nur für den konkret anzuwendenden Kollektivvertrag interessant ist. In der Ausgabe Nr. 12/2025 werde ich dieses Urteil ausführlich besprechen. Es wird auch noch die Aktualisierung der Fachbroschüre "Spezialfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen aus Sicht der Personalverrechnung" (erscheint Anfang August 2025) sowie in die Aktualisierung des Fachbuchs "Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis" (Weiss-Verlag, erscheint Anfang Oktober 2025) einfließen können. Wer den Artikel jetzt schon gerne lesen möchte und das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell hat, kann dies über den nachstehenden Link sehr gerne tun: https://www.wikutraining.at/blog/846 |