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Gesamtbetrag der Einkünfte / Sonderausgaben - Manuela - 25.06.2025 Liebe Teilnehmerinnen im Forum, Sonderausgaben an spendenbegünstige Einrichtungen können ja bis zu einem Höchstbetrag von 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden. Zu den Einkünfte zählen ja auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das Finanzamt berücksichtigt jedoch bei der Berechnung des Gesamtbetrages die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht. Kann mir jemand weiterhelfen, wo ich die Gesetzesgrundlage dazu finde? In § 18 EStG finde ich den Hinweis auf § 41 (4) 1. Satz, allerdings findet sich dort nur etwas zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Herzlichen Dank, Manuela RE: Gesamtbetrag der Einkünfte / Sonderausgaben - Reinhold Auer - 25.06.2025 § 27a Abs. 1: Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen einem besonderen Steuersatz und sind bei der Berechnung der Einkommensteuer des Steuerpflichtigen weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen zu berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung anzuwenden ist. RE: Gesamtbetrag der Einkünfte / Sonderausgaben - Manuela - 25.06.2025 Herzlichen Dank!! |