Ende Beschäftigung nach 31.12.2019 - keine Auflösungsabgabe mehr - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Ende Beschäftigung nach 31.12.2019 - keine Auflösungsabgabe mehr (/showthread.php?tid=873) |
Ende Beschäftigung nach 31.12.2019 - keine Auflösungsabgabe mehr - Wilhelm Kurzböck - 04.12.2019 Ende Beschäftigung nach 31.12.2019 - keine Auflösungsabgabe mehr Quelle: DG-Newsletter Nr. 11/2019 der Wiener GKK Die Auflösungsabgabe entfällt ab 1.1.2020. Wenn auf der Abmeldung das Ende der Beschäftigung nach dem 31.12.2019 datiert, so fällt die Auflösungsabgabe schon nicht mehr an. Nähere Infos dazu finden Sie hier: http://dienstgeber.wgkk.at/cdscontent/?contentid=10007.853785&portal=wgkkdgportal&viewmode=Content |