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Vorsteuerrückerstattung - Druckversion

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Vorsteuerrückerstattung - wolfgang_s - 04.12.2019

Hallo!

Ich habe dieses Jahr die Buchhaltung eines kleinen Unternehmens übernommen.

Wir haben nicht viel im Ausland zu tun, deswegen können wir nur eine Vorsteuerrückerstattung für das ganze letzte Jahr machen. (Wenn überhaupt)

Meine Vorgängerin hat für Deutschland diesen noch Mitte des Jahres 2019 für 2018 gestellt.
Dieser wurde jetzt bewilligt und auf unser Bankkonto überwiesen.

Jetzt meine Frage: Gegen welches Konto buche ich diesen Betrag? Und auf was muss ich eventuell sonst noch beachten?

Danke im Voraus


RE: Vorsteuerrückerstattung - Emma - 05.12.2019

Wenn die deutschen Vorsteuerbeträge 2018 gebucht wurden (Klasse 2), dann müsste der Betrag, der überwiesen wurde, auch dort (als EB) gebucht sein und das Konto nach der Zahlung sich auf 0,00 ausgehen.
Wenn keine Vorsteuerbuchung im Vorjahr erfolgte, würde ich den Betrag auf sonstigen Erträge buchen.


RE: Vorsteuerrückerstattung - wolfgang_s - 05.12.2019

Sie wurden nicht gebucht, ich gehe davon aus da nicht sicher war ob die Mindestgrenze erreicht wird.

Danke, das war auch mein Gedanke. Dann werde ich das auf sonstige Erträge buchen.