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Regelmäßige Nachtdienste eines Nachtclubportiers – Schwerarbeit? - Wilhelm Kurzböck - 23.07.2025 Sachverhalt: Der Portier eines Nachclubs reklamierte das Vorliegen von Schwerarbeitszeiten. Seine Dienste verliefen von Donnerstag bis Samstag und dauerten von 20:00 Uhr bis jedenfalls 4:00 Uhr, in aller Regel jedoch bis etwa 4:20 Uhr/4:30 Uhr. An Sonntagen und Montagen begann er seine Schicht bereits um 14:00 Uhr und beendete seine Tätigkeit „nicht vor“ 4:00 Uhr (Sonntag). Die Pensionsversicherungsanstalt lehnte das Vorliegen von Schwerarbeit ab. Der Fall landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof. So entschied der OGH: Das Urteil, das in Wahrheit auch Auswirkungen auf die Personalverrechnung hat (jährliche Schwerarbeitsmeldungen) finden Sie in der Ausgabe Nr. 13/2025 der WPA (diese erscheint Mitte August 2025). Wer sein WIKU Premium-Passwort zur Hand hat, kann den Premium-Artikel gerne schon jetzt lesen und sich informieren: https://www.wikutraining.at/blog/879 |