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Überschusseinspeisung PV-Anlage Ust und Est - Druckversion

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Überschusseinspeisung PV-Anlage Ust und Est - EMH2120 - 14.08.2025

Hallo!

Ich habe einen Klienten der als Elektrotechniker tätig. 
Hat auf seinem Privathaus (14% betrieblich genutzt) eine PV-Anlage und rd. € 1.500,- eingespielt lt. WienEnergie-Abr.

Er hat keine Ausgaben für die Errichtung geltend gemacht. (diese war schon bevor er sich selbstständig gemacht hat)

Ertragssteuerlich würde ich nichts angeben, da die Einspeisung unter 12.500 kWh, bzw die Anlage unter 35 kWp ist. 

Umsatzsteuerlich bin ich jetzt nicht sicher. Grds. müsste der Betrag doch in der UVA unter KZ 000 und KZ 021 eingetragen werden. Aber dann habe ich auch den Ertrag drinnen in voller Höhe. 
Gibt es hier Erfahrungswerte?

Danke und LG


RE: Überschusseinspeisung PV-Anlage Ust und Est - Reinhold Auer - 14.08.2025

Ja, so korrekt - ESt steuerfrei und in der USt 000 + 021. Das UStG und das EStG sind 2 unterschiedliche Steuergesetze, die Beträge müssen daher in der ESt-Erkl und USt-Erkl nicht die Gleichen sein.


RE: Überschusseinspeisung PV-Anlage Ust und Est - EMH2120 - 18.08.2025

Vielen Dank für Ihre Antwort. 
Liebe Grüße