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Arbeitslosengeld/GmbH-Gesellschafter - Druckversion

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Arbeitslosengeld/GmbH-Gesellschafter - stephhfst - 01.09.2025

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ein nicht selbständig Erwerbstätiger hat nebenberuflich ein Einzelunternehmen (Handel mit Elektrogeräten). Über die Wintermonate wird er allerdings von seinem Arbeitgeber abgemeldet („stempeln“). Nun ist es so, dass die Zuverdienstgrenzen zum Arbeitslosengeld durch das nebenberufliche Einzelunternehmen überschritten werden. Würde die Gründung einer GmbH dies verhindern? Es würde kein GF-Gehalt ausbezahlt werden und die Gewinne würden vorerst in der GmbH bleiben. Steht dem Steuerpflichtigen dann Arbeitslosengeld überhaupt zu? Steht die Gesellschaftertätigkeit hier im Widerspruch zum Arbeitslosengeld? Die nichselbständige Erwerbstätigkeit bleibt auch neben der GmbH bestehen. Lediglich in den Wintermonaten wird er abgemeldet.

Danke im Voraus.

Liebe Grüße
Stephanie Hofstetter


RE: Arbeitslosengeld/GmbH-Gesellschafter - Wilhelm Kurzböck - 01.09.2025

Sobald bzw. solange jemand als handelsrechtlicher GmbH-Geschäftsführer im Firmenbuch aufscheint, kann es mit dem AMS recht kritisch betreffend die Auszahlung von Arbeitslosengeld werden.


RE: Arbeitslosengeld/GmbH-Gesellschafter - stephhfst - 03.02.2026

Sehr geehrter Herr Kurzböck,

vielen Dank für die damalige Rückmeldung.

Angenommen er wäre nicht der Geschäftsführer sondern dies würde jemand anders übernehmen und er wäre reiner Gesellschafter - würde dies einen Unterschied machen? Spielt es eine Rolle, ob wesentlich oder unwesentlich beteiligt?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße
Stephanie Hofstetter


RE: Arbeitslosengeld/GmbH-Gesellschafter - Wilhelm Kurzböck - 04.02.2026

Das kann ich so nicht garantieren, aber es erhöht die Chancen durchaus. Es kommt nämlich mitunter auch vor, dass die Höhe der Gewinnausschüttungen hinterfragt wird (also, ob da nicht verstecktes Arbeitsentgelt enthalten ist).

Fraglich ist natürlich auch, ob es Sinn macht, wegen des Arbeitslosengeldes das Ruder der Firma aus der Hand zu geben.