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Pfändung - chr2 - 10.09.2025 Sehr geehrte Kollegen! S.g Hr. Kurzböck! Frage zu einer Exekution mit Unterhalt Berechnung der laufende Exekution inkl. Unterhalt verstehe ich. (= mit BMD identisch) bei einer Sonderzahlung (WR) = Buak Betrieb wie sind hier die Grundbeträge zu berücksichtigen. Netto von 1704,42 € davon hätte ich den allgemeinden Grundbetrag € 1273 und den Unterhalt Freibetrag von 1 Kind € 254,-- abgezogen = Mehrbetrag und dann weitergerechnet . bei der Sonderzahlung darf ich auch die Grundbeträge mitberücksichtigen, die ich auch schon bei der normalen Exekution hatte oder ? Vielen Danke im Voraus. Christa Pail RE: Pfändung - Wilhelm Kurzböck - 11.09.2025 Bei der WR erfolgt die Berechnung des Existenzminimums genauso wie beim laufenden Bezug. Liegt eine Unterhaltsexekution vor, so dürfen dort jene Unterhaltsgläubiger, die Unterhaltsexekution führen, allerdings - weder bei der Exekution des laufenden Bezugs noch bei jener, welche die Sonderzahlung betrifft, als UH-Berechtigte Berücksichtigung finden (weder bei den Grund- noch bei den Steigerungsbeträgen). |