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Pfändung - Druckversion

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Pfändung - chr2 - 10.09.2025

Sehr geehrte Kollegen! S.g Hr. Kurzböck!
Frage zu einer Exekution mit Unterhalt 

Berechnung der laufende Exekution inkl. Unterhalt verstehe ich. (= mit BMD identisch)

bei einer Sonderzahlung (WR) = Buak Betrieb 
wie sind hier die Grundbeträge zu berücksichtigen.
Netto von 1704,42 € 
davon hätte ich den allgemeinden Grundbetrag € 1273
 und den Unterhalt Freibetrag von 1 Kind  € 254,-- abgezogen
= Mehrbetrag 
und dann weitergerechnet .

bei der Sonderzahlung darf ich auch die Grundbeträge mitberücksichtigen, die ich auch schon bei der normalen Exekution hatte oder ?
Vielen Danke im Voraus.
Christa Pail


RE: Pfändung - Wilhelm Kurzböck - 11.09.2025

Bei der WR erfolgt die Berechnung des Existenzminimums genauso wie beim laufenden Bezug.

Liegt eine Unterhaltsexekution vor, so dürfen dort jene Unterhaltsgläubiger, die Unterhaltsexekution führen, allerdings - weder bei der Exekution des laufenden Bezugs noch bei jener, welche die Sonderzahlung betrifft, als UH-Berechtigte Berücksichtigung finden (weder bei den Grund- noch bei den Steigerungsbeträgen).