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Diskriminierung am Arbeitsplatz wegen behinderten Kindes – geforderte Arbeitsplatzanpassungen dürfen den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belasten - Wilhelm Kurzböck - 15.09.2025 Diskriminierung am Arbeitsplatz wegen behinderten Kindes – geforderte Arbeitsplatzanpassungen dürfen den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belasten Sachverhalt: Eine Stationsaufsicht ersuchte ihren Arbeitgeber mehrmals, sie an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen. Dies begründete sie damit, dass sie sich um ihren schwerbehinderten, vollinvaliden Sohn kümmern müsse. Der Arbeitgeber gewährte ihr vorläufig bestimmte Anpassungen. Er lehnte es jedoch ab, diese Anpassungen auf Dauer zu gewähren. Die Stationsaufsicht focht diese Ablehnung vor den (italienischen) Gerichten an Das Höchstgericht leitete ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH dazu ein, weil ihm Zweifel erwuchs, inwieweit sich das Unionsrecht betreffend die mittelbare Diskriminierung auch auf (behinderte) Kinder des Arbeitnehmers beziehen. So entschied der EuGH: Lesen Sie mehr dazu in einem aktuellen und frei zugänglichen Beitrag des WIKU Premium-Blogs: https://www.wikutraining.at/blog/960 |