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Steuerfreie Zukunftssicherung - Emma - 23.09.2025 Wir haben für unsere Dienstnehmer eine betriebliche Unfallversicherung abgeschlossen, die ja als "steuerfreie Zukunftssicherung" gem. § 3 Abs 1 Z 15a EStG mit aufs Lohnkonto kommen muss. Die Abrechnung mit der Versicherung erfolgt 1x jährlich. Wann sollte man den Wert sinnvollerweise am Lohnkonto erfassen? - 1x jährlich, wenn die Vorschreibung kommt ? (Da könnten aber Mitarbeiter zwischenzeitig schon ausgetreten sein; auf deren Lohnkonten würde der Betrag nicht erfasst sein) - monatlich (Anpassung (Erhöhung) des monatlichen Wertes bei neuer Vorschreibung) Der Betrag unterschreitet bei weitem die € 300,00. Wie wird das am besten gehandhabt? Danke für eure Rückmeldungen! RE: Steuerfreie Zukunftssicherung - Wilhelm Kurzböck - 23.09.2025 Dann, wenn der Vorteil fließt. Wenn es eine Jahresabrechnung ist, dann zu diesem Zeitpunkt. RE: Steuerfreie Zukunftssicherung - Emma - 24.09.2025 Merci! |