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Umschuldungskosten auch auf Laufzeit abzuschreiben? - Druckversion

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Umschuldungskosten auch auf Laufzeit abzuschreiben? - PELA - 01.10.2025

Liebe Forumteilnehmer,

ich bin nicht sicher ob Umschuldungskosten für einen bestehenden Kredit auch wie die Geldbeschaffungskosten auf die restliche Kreditlaufzeit laut EstG aufzuteilen sind. Es wird wieder ein Pfandrecht eingetragen, und es gib auch eine Honorarnote für die Vermittlung.
Danke vorab für Eure Rückmeldung!
MFG Petra


RE: Umschuldungskosten auch auf Laufzeit abzuschreiben? - Bague - 02.10.2025

gem. RZ 2460 ff ESt-RL sind Geldbeschaffungskosten, die unmittelbar mit der Verbindlichkeit zusammenhängen, steuerlich auf die Laufzeit zu verteilen. Da es sich bei einer Umschuldung um die Aufnahme einer neue Verbindlichkeit handelt, sind mE diese zu verteilen. Eventuell noch offene restliche Geldbeschaffungskosten aus der umgeschuldeten Verbindlichkeit wäre sofort abzusetzen (Tilgung durch neuen Kredit).


RE: Umschuldungskosten auch auf Laufzeit abzuschreiben? - PELA - 03.10.2025

Vielen Dank!