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GF eines Einzelunternehmens - Eva Maria - 31.12.2019 Habe folgenden Fall: Einzelunternehmen wird am 1.1.2020 gegründet bzw. übergeben. Die Inhaberin geht am 2.1.2020 in Wochenhilfe. War bis jetzt bei der GKK. Die Vorgangsweise wäre nun: 1) Abmeldung der Einzelunternehmerin bei der GKK am 31.12.2019. 2) Bestellung eines handelsrechtlichen und gewerberechtlichen GF für das Einzelunternehmen - den handelsrechtlichen benötigt sie ja für die Zeit der Wochenhilfe und den gewerblichen, weil dieser die Gewerbeberechtigung inne hat. Nun meine Frage: muss dieser handelsrechtliche GF ein Angestellter sein oder kann das auch ein Arbeiter sein. (KV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe). Wenn es ein Angestellter sein muss, genügt dann die VWGr. IV oder muss das eine höhere VWGr sein? Bin schon ein wenig verzweifelt und bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe. |