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Nettolohnvereinbarung und Diäten/Montagezulagen - Verena - 26.11.2025 Hallo, wir rechnen Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe ab. Diese haben unechte Nettolohnvereinbarungen und Reisekosten (Diäten und Montagezulagen). Die Vereinbarungen sind jeweils so aufgebaut: KV-Lohn, Zulagen lt. KV und was dann noch auf den Nettolohn fehlt, wird als Prämie zugezahlt. Bislang wird monatlich der KV-Lohn ausbezahlt und für den Vormonat anhand der Zeitaufzeichnungen Zulagen und Prämie aufgerollt. Nachdem das aber regelmäßig Probleme bei den Mitarbeitern gibt, die die Abrechnung nicht verstehen, würden wir jetzt umstellen auf eine neue Abrechnung: Monatlich KV-Lohn plus erhöhte Prämie auf Nettolohn, nachträglich Aufrollung der Zulagen mit Kürzung der Prämie. Ist das so in Ordnung? LG Verena RE: Nettolohnvereinbarung und Diäten/Montagezulagen - Wilhelm Kurzböck - 26.11.2025 Nettolohnvereinbarungen sind leider immer für teure Missverständnisse gut. Wenn dann diese Differenz insoweit flexibel sein soll, weil einmal mehr und einmal weniger an Zulagen oder Diäten bezahlt wird, dann hat man im Grunde permanent eine problematische "Bezugsumwandlung". Das bedeutet, dass dann Steuerbegünstigungen grundsätzlich sehr zum Glückspiel werden. Ob in Ihrem Fall eine Umstellung etwas verbessert, kann man außen nur schwer beurteilen, weil da ja möglicherweise auch ein paar Folgefragen dranhängen wie zB. die Entlohnung bzw. Berechnung von Überstundenentgelten oder von Sonderzahlungen. Aber ich kann schon verstehen, dass man monatlich einen "garantierten Mindestbetrag" abrechnet, damit keine Unruhe entsteht. Wenn aus diesem Bereich, der flexibel ist, dann nichts steuerfrei gewertet werden soll und wenn wir die Themen "Überstundenentlohnung" und "Sonderzahlungen" ausklammern, dann sehe ich in der geplanten Änderung jetzt nicht unbedingt ein Problem. |