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Arbeitnehmerveranlagung BERICHTIGUNG - gabrielemeixner - 07.12.2025 Sachverhalt: Ein pflegebedürftiger Herr mit 24-Stundenpflege macht seine Veranlagungen in Papierform. Seit 2020. Das Finanzamt sendet jedes mal ein Ergänzungsersuchen, er muss sämtliche Rechnungen an das Finanzamt senden. Das Finanzamt kontrolliert die Rechnungen und erledigt die AV. Leider hat der Herr die Beträge falsch eingetragen und auch nicht alle Pflegekosten. Das Finanzamt hat die Eintragungen so hin genommen und ihn nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die Beträge falsch eingetragen wurden. Jetzt wurde eine Berichtigung abgegeben und vom Finanzamt abgelehnt, weil er bereits bei Abgabe der AV die abschreibbaren Kosten gekannt hatte. Kann man dagegen etwas tun? Seit ich als Buchhalterin arbeite habe ich immer, wenn nötig, alle Jahre berichtigt, seit diesem Jahr werden alle Berichtigungen abgelehnt. Hat wer einen Tipp? RE: Arbeitnehmerveranlagung BERICHTIGUNG - PELA - 19.02.2026 Hallo Frau Meixner, also wenn Sie mit Berichtigung eine Bescheid-Beschwerde meinen und diese wurde abgelehnt dann können Sie einen Vorlageantrag beim Verwaltungsgericht einbringen; innerhalb von 1 Monat ab Bescheid und auch über das FA Online!mfg |