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Demnächst rückwirkende Mindestkündigungsfrist von einer Woche - was bedeutet dies konkret für den Arbeiter-KV Baugewerbe/Bauindustrie - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Demnächst rückwirkende Mindestkündigungsfrist von einer Woche - was bedeutet dies konkret für den Arbeiter-KV Baugewerbe/Bauindustrie (/showthread.php?tid=9697) |
Demnächst rückwirkende Mindestkündigungsfrist von einer Woche - was bedeutet dies konkret für den Arbeiter-KV Baugewerbe/Bauindustrie - Wilhelm Kurzböck - 12.12.2025 Lesen Sie mehr dazu im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen: https://www.wikutraining.at/blog/1135 |