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L16 bei Insolvenz - Druckversion

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L16 bei Insolvenz - Claudia R. - 15.01.2020

Liebe Mitglieder,
ich muss ein L16 für eine Firma, für die die Insolvenz im Dezember eröffnet wurde abgeben. Der Betrieb wird fortgeführt, der Mitarbeiter bleibt angestellt. 

1) muss ich nun 2 L16 abgeben: einmal Zeitraum bis Insolvenzeröffnung und einmal für den Zeitraum ab Insolvenzeröffnung?
2) der DN hat zum Zeitpunkt der Eröffnung nicht alle Gehälter ausbezahlt bekommen: im L16 müsste ich ja nun nur die ausbezahlten Bezüge angeben. Wie mach ich das? Muss ich hier von den Nettobeträgen hochrechnen auf Brutto und den L16 händisch per Elda ausfüllen?

Danke 
und guten Start in den Tag
Claudia


RE: L16 bei Insolvenz - Wilhelm Kurzböck - 15.01.2020

zu Frage 1:

ja


zu Frage 2:

In diesem Fall müsste man wohl zuerst die Abrechnungsmonate korrigieren und die ursprünglichen Lohnabrechnungen stornieren und durch neue Lohnabrechnungen ersetzen, die nur die tatsächlichen Auszahlungsbeträge zum Inhalt haben (ev. durch Hochrechnung auf brutto). So müsste dann theoretisch der betreffende Jahreslohnettel bei dieser Gelegenheit mitkorrigiert werden.