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Darf man parallel zum Weiterbildungs(teilzeit)beihilfenbezug geringfügig selbständig nach dem GSVG dazuverdienen? Der Start der Bildungskarenz NEU verschiebt sich weiter! - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Darf man parallel zum Weiterbildungs(teilzeit)beihilfenbezug geringfügig selbständig nach dem GSVG dazuverdienen? Der Start der Bildungskarenz NEU verschiebt sich weiter! (/showthread.php?tid=9818) |
Darf man parallel zum Weiterbildungs(teilzeit)beihilfenbezug geringfügig selbständig nach dem GSVG dazuverdienen? Der Start der Bildungskarenz NEU verschiebt sich weiter! - Wilhelm Kurzböck - 05.01.2026 Darf man parallel zum Weiterbildungs(teilzeit)beihilfenbezug geringfügig selbständig nach dem GSVG dazuverdienen? Der Start der Bildungskarenz NEU verschiebt sich weiter! Frage: Darf man neben dem Bezug von Weiterbildungsbeihilfe auch selbständig erwerbstätig sein? Antwort: Lesen Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 1/2026 der WPA (erscheint Mitte Jänner 2026) oder schon jetzt (mit Ihrem WIKU Premium-Passwort) über den nachstehenden Link, der zum WIKU Premium-Blog führt: https://www.wikutraining.at/blog/1167 Anmerkung: Der Start der Bildungskarenz/Bildungsteilzeit, der für ab 1.5.2026 geplant war, verschiebt sich weiter. Im oben verlinkten Beitrag finden Sie den voraussichtlichen Starttermin. |