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Änderungen im § 68 EStG 1988 sowie eine Fristverlängerung wurden heute (21.01.2026) vom Nationalrat beschlossen - Druckversion

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Änderungen im § 68 EStG 1988 sowie eine Fristverlängerung wurden heute (21.01.2026) vom Nationalrat beschlossen - Wilhelm Kurzböck - 21.01.2026

Die kurz vor Weihnachten mittels eines Initiativantrags vorgeschlagenen Änderungen betreffend den § 68 Abs. 2 EStG 1988 (15 monatliche Überstunden, 50 % Zuschlag, maximal € 170,00 für das Kalenderjahr 2026) sowie betreffend den § 68 Abs. 1 EStG 1988 (Feiertagsarbeitsentgelt steuerfrei mit Wirkung ab 1.1.2026) wurden heute vom Nationalrat beschlossen:

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0034

Die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt, bei der es auch eine Fristenverlängerung für die abgabenbegünstigte Umwandlung von "Phantom shares" in "Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen" geben wird, bleibt noch abzuwarten.