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Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz wegen nicht gehaltener Ruhepausen - Schwerarbeitsmonat: ja oder nein? - Druckversion

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Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz wegen nicht gehaltener Ruhepausen - Schwerarbeitsmonat: ja oder nein? - Wilhelm Kurzböck - 28.01.2026

Sachverhalt:
 
Ein Arbeitnehmer erfüllte die Kriterien für das Vorliegen von Schwerarbeitsmonaten nur, weil er die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen nachweislich nicht eingehalten hatte
 
Es mussten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mindestens sechs Arbeitsstunden geleistet werden. Die tatsächliche Arbeitszeit lag zwischen 20 Uhr und 4 Uhr früh. Somit war die Zeit zwischen 22 Uhr und 4 Uhr knapp nicht ausreichend, wenn man die Notwendigkeit einer 30minütigen Ruhepause, die in dieser Zeit genommen hätte werden müssen, in Abzug bringt
 
Fraglich war, ob ein Verstoß gegen das AZG gegen das Vorliegen eines Schwerarbeitsmonats spricht.
 
 
So entschied der OGH:
 
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