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Neuartiges Coronavirus - seit heute eine "anzeigepflichtige übertragbare Krankheit" - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.01.2020 Das "2019 neuartige Coronavirus" (2019-nCoV) zählt seit heute zu den anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten. Wenn ein/e Dienstnehmer/in daran erkrankt, so erhält man von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein Schreiben, wonach er/sie nach dem Epidemiegesetz vorerst nicht weiterbeschäftigt werden darf. Wie es dann in der Personalverrechnung weitergeht - denn so etwas ist ja kein "normaler Krankenstand", sondern ein ganz spezieller Epdiemiekrankenstand, das konnten Sie in WPA 12/2019, Artikel Nr. 261/2019 nachlesen. Aktuell können Sie die Vorgangsweise in meiner neuen Xing-Gruppe "WIKUS Praxiszentrum für Personalverrechnung, Arbeitsrecht und PLB" nachlesen: https://www.xing.com/communities/posts/was-tut-man-in-der-personalverrechnung-im-falle-einer-meldepflichtigen-erkrankung-zb-neuartiges-coronavirus-1018342823 [/url] Zur Verlautbarung im Bundesgesetzblatt geht es hier: [url=https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_15/BGBLA_2020_II_15.html] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_15/BGBLA_2020_II_15.html |