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Vater und Kind während Papamonats für 5 Tage krank – kein Familienzeitbonus - Druckversion

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Vater und Kind während Papamonats für 5 Tage krank – kein Familienzeitbonus - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.01.2020

Vater und Kind während Papamonats für 5 Tage krank – kein Familienzeitbonus
 
OGH 10 ObS 132/19p vom 19. November 2019
§ 2 Abs. 3 FamZeitbG
§ 2 Abs. 3a FamZeitbG
 
So entschied der OGH:
1.    Erkrankte während der Phase der „Familienzeit“ (Papamonat) ein Kind, sodass es gemeinsam mit der Mutter für 5 Tage ins Spital musste, so stand dem Vater für sein Kind, das vor dem 1. Jänner 2019 geboren wurde, wegen des unterbrochenen gemeinsamen Haushaltes kein Familienzeitbonus zu. In diesem Fall wurde die erforderliche Dauer der von ihm selbst gewählten Familienzeitdauer (31 Tage) durch den Abzug der 5 Tage nicht erreicht.
2.    Wäre sein Kind ab dem 1. Jänner 2019 geboren worden, so hätte dies zu keinem anderen Ergebnis geführt. Die in Bezug auf Geburten ab dem 1. Jänner 2019 geschaffene neue Regelung des § 2 Abs. 3a FamZeitbG, wonach im Falle eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes ausnahmsweise von einem gemeinsamen Haushalt ausgegangen werden kann, wenn der Vater sowie die Kindesmutter das Kind täglich für mindestens 4 Stunden betreuen und pflegen, kam nicht zur Anwendung, da der Vater während dieser Zeit selber krank war und so diese gesetzliche Vorgabe nicht hätte erfüllen können.
 
WIKU-Praxisanmerkung:
Staat (Sozialministerium) 1 : 0 Jungfamilie mit (krankem) Kind
 
Mehr braucht man dazu wohl nicht zu sagen.