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Grenzüberschreitendes Arbeiten – wenn auf die heimische Sozialversicherung ein paar wenige Prozent fehlen - Wilhelm Kurzböck - 30.01.2026 Damit man in der Heimat sozialversichert ist, obwohl man großteils im Ausland arbeitet, bedarf es einen wesentlichen Anteils der Tätigkeit im Wohnsitzmitgliedsstaat. Das sind die "berühmten" 25 %. Was genau versteht man darunter? Anders formuliert: was "zählt" denn da genau, damit man die 25 % beisammen hat? Mit genau dieser Frage hat sich kürzlich auch der EuGH befasst. Lesen Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 3/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint am Ende der KW 8/2026) oder schon jetzt im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs: https://www.wikutraining.at/blog/1251 Wie kann man zum WIKU Premium-Passwort? https://www.wikutraining.at/wiku-personal-aktuell-digitales-fachmagazin/abo-premium |