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Grenzüberschreitendes Arbeiten – wenn auf die heimische Sozialversicherung ein paar wenige Prozent fehlen - Druckversion

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Grenzüberschreitendes Arbeiten – wenn auf die heimische Sozialversicherung ein paar wenige Prozent fehlen - Wilhelm Kurzböck - 30.01.2026

Damit man in der Heimat sozialversichert ist, obwohl man großteils im Ausland arbeitet, bedarf es einen wesentlichen Anteils der Tätigkeit im Wohnsitzmitgliedsstaat. Das sind die "berühmten" 25 %.

Was genau versteht man darunter? Anders formuliert: was "zählt" denn da genau, damit man die 25 % beisammen hat?

Mit genau dieser Frage hat sich kürzlich auch der EuGH befasst.

Lesen Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 3/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint am Ende der KW 8/2026) oder schon jetzt im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs:

https://www.wikutraining.at/blog/1251

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