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Kassabuch oder Einnahmen-Ausgaben-Buch bei E/A-Rechnern?
#1
In der Steuerberatungskanzlei in der ich arbeite diskutieren wir derzeit, ob ein Restaurant dass als E/A-Rechner geführt wird - Umsatz unter 700.000,-.
ein Kassabuch mit Bestandsverrechnung führen muss, oder auch eines ohne Bestandsverrechnung führen darf.

Das Restaurant hat natürlich eine Registrierkasse und auch ein gutes Losungsabrechnungs-System.

Im Buch "Praktische E/A-Rechnung" vom Weiss-Verlag wird von einer Durchführungserlaß gesprochen.
Wo finde ich diesen Erlaß?

Bisher wird eine Kassabuch mit Bestandsverrechnung geführt.
Das Problem ist, dass der Klient es einfach nicht schafft, dieses ohne Kassa-Minus zu schreiben.

Wareneingangsbuch wird keines geschrieben.
Die meisten Wareneinkäufe bezahlt der Klient über die Bank.

Für Eure Meinungen wäre ich sehr dankbar.
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