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Stundenreduktion vor Kurzarbeit
#1
Hallo,

eine Mitarbeiterin war bis Ende Februar mit 38,5 Wochenstunden beschäftigt und hat mit 1. März auf 25 Wochenstunden reduziert.
Jetzt würde sie von den verringerten Wochenstunden rückwirkend mit 1. März in Kurzarbeit (mit den vollen 90% Reduktion) gehen.
Hatte schon jemand so einen Fall, kann man das so beantragen oder ist das dann ein Problem weil sie ja im Vergleich zu vorher weniger als 10% arbeitet?

Liebe Grüße
Verena
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#2
Wenn die Arbeitnehmerin dieser Änderung zustimmt, so ist das kein Problem.

Ev. muss man klarstellen, von welcher Normalarbeitszeit die Reduktion um 90 % vorgenommen wird.

Dies scheint in Ihrem Fall kein "Automatismus" zu sein, da geht es um Vereinbarungen und ev. dann auch um Interpretationen der Vereinbarungen.

Aber man kann ja ohne Weiteres die Arbeitszeitreduktion per 1.3. rückgängig machen und "anstelle dessen" - gerechnet von der ursprünglichen NAZ - die Reduktion rechnen.

Muss man sich im Detail ansehen.
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