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Ende der Kurzarbeit/Mehrleistung über das vereinbarte Ausmaß der Arbeitszeitreduktion
#1
Wink 
Geplant ist dass Kurzarbeitsbegehren für den gesamten Betrieb gestellt (3 Monate, 90% Ausfallszeit) zu stellen.

Frage 1: Ende der Kurzarbeit
Es stellt sich heraus, dass einzelne Mitarbeiter früher als erwartet wieder in "Vollbetrieb" gehen können, andere eben nicht.
Können einzelne Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit herausgenommen werden (mit Bezug wie vor der Kurzarbeit) oder gilt das Ende für alle Mitarbeiter gleich?

Frage 2:
Wir beantragen 90% Ausfallszeit für alle Mitarbeiter. Momentan schaut es doch so aus, dass weniger Ausfallzeit (= mehr Arbeitszeit) nicht extra vergütet werden muss (Überstunde, Mehrarbeit): Der Mitarbeiter bekommt seine 80%-90%, wurscht wieviel er dann per Saldo arbeitet. 

Insofern: warum sollte ich weniger als 90% Ausfallszeit beantragen, wenn ich im Nachhinein bei einzelnen Mitarbeiter dann möglicherweise Probleme habe, auf die notwendige Arbeitzeit zu kommen? (Dass ich für mehr geleistete Stunden keine Kurzarbeitsbeihilfe bekomme ist klar. Dass es zu einer Ungleichbehandlung der Mitarbeiter kommt, ist mir auch klar, einer mit 10% Arbeitszeit bekommt gleich viel wie einer mit 30% oder mehr. Andererseits bekommen alle 80%-90%, also wesentlich mehr als sie arbeiten).  

Frage 3: (aufbauend auf Frage 2)
Für den Fall, dass nun doch entschieden wird, dass ein Mehr an Arbeitszeit (über das vereinbarte Maß von 10%) extra als Überstunde oder Mehrarbeit zu vergüten ist (vereinbart sind 10% der NAZ, erfüllt werden zB im Schnitt 30%):
Also vereinbare ich mit dem Mitarbeiter prophylaktisch doch 30%. Am Lohnzettel hat er dann in Summe aber auch nur die 80%-90%, also keinen Mehrbezug, richtig? 

Nachsatz: ich habe unsere Jungs schon (schriftlich) darauf hingewiesen, dass ich nicht alle über einen Kamm scheren kann. Es wird welche geben, die mehr als die 10% und daher mehr als die anderen arbeiten werden.... sie haben unterschrieben... hält das? 

Danke fürs Lesen meiner gedanklichen Ergüsse, vielleicht findet sich eine Antwort?
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#2
Ich habe Ihre Fragen heute im Wesentlichen hier im BÖB-Forum in Vorpostings schon beantwortet.

Die Frage der Überstunden klären wir in der Task-Force in den kommenden Tagen. Es ist durchaus möglich, aber meiner Ansicht nach von der Auswirkung her nicht so wild.

Ich habe ähnliche Fragen heute auch schon in meinem Fachforum unter www.ars.at/forum beantwortet, speziell zur Einschätzung, ob Überstunden vorliegen.
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