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Software Update - Möglichkeit zur Aktivierung?
#1
Sg. Forums-User,

Folgender Sachverhalt in unserer Firma:
Der Zutritt zum Werksgelände und den Gebäuden erfolgt über Zutrittskarte. Die dafür verwendete Softwareversion wird seitens Hersteller nicht mehr gewartet und ist nur bis Windows7 zu betreiben. Jetzt wird diese Software auf die neueste Version geupdatet, sodass diese Software auch mit Windows10 kompatibel ist. Wie bei jedem Update enthält die Software natürlich auch zusätzliche Funktionen.

Für die Anschaffung wurde mir ein Investitionsantrag vorgelegt - diesen habe ich vorerst aufgrund einer unzureichenden Beschreibung mit dem Vermerk, Softwareupdates in den laufenden Aufwand zu buchen, abgelehnt. Die anfordernde Stelle möchte dies aber unbedingt über Investition abwickeln.

Bitte um Informationen aus der Praxis, wie damit umgegangen wird.

mfg
Reinhold Harler
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#2
Sehr geehrter Herr Harler,

hier finden Sie Hinweise zur Abgrenzung zwischen laufenden Betriebsausgaben und nachträglichen Anschaffungskosten bei Software-Updates: RV/0480-I/10

Steuerrechtlich wird es weitgehend unproblematisch sein, wenn Betriebsausgaben (AfA) durch die Aktivierung später anfallen. Es könnten sich aber (im Haftungsfall) bilanzrechtliche Fragen hinsichtlich des Vermögensausweises stellen.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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