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Frage bezüglich UST-Reihengeschäft
#1
Bitte um Hilfe für folgenden Fall:

Einer unserer österr. Kunden (A) hat einen Auftrag von einem anderen österr. Unternehmer (B).
Die Ware wird direkt von Polen an B geliefert. B organisiert auch den Transport.
Das ist ja kein Dreiecks-Geschäft.

Die Frage, die sich jetzt stellt - wie verrechnet jetzt A an B?
Mit USt? oder ohne UST? 
Und warum.

Danke für Ihre Hilfe.
Manfred
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#2
Nach langer Diskussion mit Kollegen sind wir zu folgender Sichtweise gekommen:

A müsste sich in Polen registrieren.
Der Pole müsste an A mit polnischer UST fakturieren.
Die Vorsteuer müsste er sich vom poln. Finanzamt refundierern lassen.

B hat einen IG-Erwerb.
Aber stimmt das so?
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#3
Hallo Manfred!

Der Link sollte hilfreich sein:

https://reihengeschaeftrechner.at/

LG Barbara
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#4
Hallo!

Leider sehr schwierig zu beurteilen und die Fragestellung ist mir nicht ganz klar. Wird das Geschäft zwischen A und B abgeschlossen und welcher davon sind Sie, oder sind Sie ein dritter Geschäftspartner?

Ich schließe eher auf folgenden Fall:

Ihre Firma = Lieferant -> aber wo ist die ansässig, mit welcher UID wird aufgetreten? Ist Polen ein Auslieferungslager?
Kunde A -> tritt mit öUID auf
Kunde B -> ebenfalls öst. UID

Lieferkette:

Lieferant -> Kunde A -> Kunde B

Wenn das so ist, wäre meine Einschätzung:

Lieferung Lieferant an A = ruhende Lieferung in Polen, mit polnischer Umsatzsteuer zu fakturieren, Registrierung in Polen erforderlich
bewegte Lieferung = Lieferung A an B; steuerfreie ig Lieferung, A müsste sich in Polen registrieren, B hat ig Erwerb in Österreich

Abhängig von obigen Fragen, könnte es aber noch etwas anders aussehen.

Zu prüfen wäre, ob einer der beiden Österreicher eine andere UID verwenden könnte und dann ein Dreiecksgeschäft möglich wäre.

Wenn aber noch zusätzlich Installationen gemacht werden, schaut es wieder anders aus, in Polen gilt der Art. 36 der EU-MWSt-RL (Montagelieferungen), gemäß derer der Lieferort am Empfängerort liegt. Diese Regelung gilt aber in Österreich nicht, hier gibt es die Werklieferung, die es aber im EU-Recht nicht gibt. Ein äußerst schwer lösbarer Fall. In der SWK 22/2019 war dazu ein recht interessanter Artikel.

LG chris
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#5
Ich habe heute einen Experten dazu befragt - Auskünfte ohne Gewähr

In Polen steuerfrei
Lieferung von A nach B: österr. UST
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#6
Sachverhalt bzw. Fakturenkette, so wie ich es verstanden habe:

1. Umsatz: PL (Polen) an A (Österreich)
2. Umsatz: A (Ö) an B(Ö)
B lässt die Ware direkt von PL abholen

Lösung:

Wenn der letzte (also B) in der Reihe den Transport organisiert, ist der letzte Umsatz der bewegte.
Bewegte Lieferung A an B (A hat eine steuerfreie ig. Lieferung in Polen, B einen ig. Erwerb in Österreich)
Ruhende Lieferung PL an A - steuerpflichtig in Pole

Ein Dreiecksgeschäft wäre nicht möglich, da der mittlere (A) im Empfängerstaat Ö registriert ist.
Außerdem liegt ein Dreiecksgeschäft nur vor, wenn der erste oder zweite Unternehmer den Transport veranlasst.
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