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SZ KV Angestellte Eisen u. Metallverarb.Gewerbe
#1
Hallo,
ich hätte bitte Hilfe gebraucht, und zwar geht es um die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungen (KV Angestelle Eisen u. Metallverarbeitendes Gewerbe).

Sind regelmäßige Überstunden mit einzubeziehen? Der KV spricht vom Monatsgehalt.    

Vielen Dank im Voraus.
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#2
Werden die Überstunden separat zum Gehalt bezahlt, dann sind sie NICHT Bestandteil des Gehalts und somit auch NICHT in der Bemessungsgrundlage der Sonderzahlungen enthalten.
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#3
Vielen Dank Herr Kurzböck.
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#4
Sehe ich das richtig, dass  nicht nur bei den Angestellten sondern auch bei den Arbeitern die Überstunden nicht in die UZ und WR eingerechnet werden?

Aus dem KV meatallverarbeitendes Gewerbe für Arbeiter lese ich heraus, dass UZ und WR nach dem Verdienstbegriff berechnet werden, das heißt dann dass bei der Berechnung die regelmäßig geleisteten Überstunden nicht einbezogen werden jedoch die geleistete Montagezulage.


Die Berechnung des Urlaubszuschusses erfolgt nach den Bestimmungen über den Verdienstbegriff (Abschnitt X).

X. Verdienstbegriff
Verdienst ist der Monatslohn inklusive Wegzeitvergütung (ausgenommen der Lohn für die Mehrarbeitsstunden und Überstunden), bei leistungsbezogenen Entgelten gemäß § 96 (1) Z 4 ArbVG – ausgenommen Pauschalentlohnung auf Montage- und Baustellen – deren 13-Wochen-Durchschnitt. Bei Wächtern, Portieren, Chauffeuren und Beifahrern ist im Falle einer vereinbarten längeren Wochenarbeitszeit diese zugrunde zu legen.
In den Verdienst sind einzubeziehen: Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren-, Montage-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen sowie Vorarbeiterzuschlag, soweit sie in den letzten 13 Wochen vor Anfall des Anspruches ständig bezahlt wurden.




Walpurga Wendl
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#5
Ja, das ist korrekt.
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