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Leasingrate beim E-Auto - Vorsteuerabzug
#3
Hallo,

auch von einer Leasingrate muss der anteilige Vorsteuerabzug rausgerechnet, und einer Eigenverbrauchumsatzsteuer unterworfen werden.
Betrifft alle wertabhängigen Kosten.
Verweise auf die Präsentation von Gerhard Kollmann:
Präsentation
Siehe Seite 3 erste Folie.
Steuerrechtsexperte bei der Arbeiterkammer
CFO und Controller bei einem mittelständischen Unternehmen
10 Jahre Ausbildung beim Steuerberater
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RE: Leasingrate beim E-Auto - Vorsteuerabzug - von Awaker - 17.03.2020, 15:40

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